Kennzeichnung von werblichen Inhalten

Im Folgenden erläutere ich die Begriffe, die ich im Rahmen meiner Kennzeichnung von werblichen Inhalten verwende. Ich finde Transparenz für den Leser bzw. Nutzer meines Blogs MILLI LOVES FASHION ganz wichtig, weshalb ich mich entschieden habe diesen Beitrag als Veranschaulichung meiner Kennzeichnung von werblichen Inhalten zu verfassen. Sollten Sie als Unternehmen an einer Kooperation mit mir und meinem Blog MILLI LOVES FASHION interessiert sein und alternatiev Vorschläge für eine Kennzeichnung haben, bin ich natürlich offen vor Vorschläge. Es wird aber auf gar keinen Fall Beiträge ohne eine deutliche und verständliche Kennzeichnung geben, die mit dem Gesetz konform ist. 

KOOPERATIONEN & ANZEIGEN

Je Art von Kooperation wird von mir stets als Anzeige im Titel des Blogposts gekennzeichnet. Zudem wird diese Kennzeichnung durch die Wörter „Anzeige/Werbung“ zu Beginn des betreffenden Blogposts gekennzeichnet. Weiterhin wird das Unternehmen mit dem der Beitrag in Kooperation entstanden ist erwähnt und verlinkt. Wie diese Kennzeichnung optisch aussieht wird durch das folgende Beispiel veranschaulicht. 

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AFFILIATE-/WERBELINKS

Affiliate-/Werbelinks können sich auf meinem Blog MILLI LOVES FASHION auch in Beiträgen befinden, die nicht im Rahmen einer Kooperation entstanden sind.  Zu Beginn dieser Beiträge befindet sich ein Hinweis auf diese Links. Klickt der Nutzer bzw. Leser meines Blogs auf einen Affiliate-/Werbelink, gelangt er zu einer externen Seite, die in aller Regel ein Online Shop ist. Entweder generiert bereits der Klick auf diesen Link eine kleine Provision für mich oder aber der Einkauf über diesen Link. Dem Nutzer bzw. Leser meines Blogs entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Zusätzlich zum Hinweis zu Beginn eines Beitrages findet sich unmittelbar hinter dem entsprechendem Link ein zusätzlicher Hinweis darauf, dass es sich um einen Affiliate-/Werbelink handelt. Zur optischen Veranschaulichung dienen die zwei folgenden Beispiele. 

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KOSTENLOSE PRODUKTZUSENDUNGEN / PR-SAMPLE

Ist ein Produkt als „kostenlose Produktzusendung/PR-Sample“ gekennzeichnet bedeutet dies, dass mir das Produkt kostenlos zu gesendet wurde oder ich es im Rahmen einer Kooperation erhalten habe. Um der Transparenz nachzukommen, erwähne ich über dem Blogpost, dass dieser „kostenlose Produktzusendungen/PR-Sample“ enthält. Ebenso werden diese Blogposts – sofern sie eine Kooperation mit einem Unternehmen darstellen –  wie auch alle anderen Kooperationen als Anzeige gekennzeichnet (siehe Absatz 1).  Manchmal kommt es vor, dass mir ein Produkt so gut gefällt, dass ich es in einem Beitrag trage oder zeige, welcher nicht in direktem Zusammenhang mit der ursprünglichen Kooperation steht. Trotzdem ist in diesen Beiträgen ebenfalls zu Beginn erwähnt, dass dieser kostenlose Produktzusendungen/PR-Sample enthält. Weiterhin ist das betreffende Produkt als kostenlose Produktzusendung/PR-Sample gekennzeichnet. Zur optischen Veranschaulichung der Kennzeichnung einer kostenlosen Produktzusendung/PR-Samples dienen die drei folgenden Beispiele.

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